Die Einnahmen der AHV-Kasse decken seit 2014 die Ausgaben nicht mehr. Das daraus resultierende Defizit konnte damals nur dank hohen Vermögenserträgen verhindert werden. Die Kapitalerträge sind seither stark rückläufig und können das negative Ergebnis nicht mehr korrigieren. Die demografische Entwicklung (immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Rentenbezüger) führt zu einem immer grösser werdenden Loch in der AHV-Kasse. Ohne entsprechende Reformen wird dieses in den kommenden Jahren bedrohlich ansteigen.
Zudem ist auch die Situation in der 2. Säule alles andere als zufriedenstellend. Die derzeitigen Rahmenbedingungen haben (zu) hohe Rentenversprechen für die Neurentner zur Folge. Damit diese Leistungen finanziert werden können, findet derzeit eine ungerechte Umlagerung von den Jungen zu den Alten statt. Anstelle jüngeren Generationen höhere Erträge auf deren Altersguthaben zu bezahlen, verwenden die Pensionskassen die Gelder für die Finanzierung der Rentenversprechen.
Die beschlossenen Massnahmen rund um die Altersvorsorge 2020 sollen diese Situation ändern und die finanzielle Entwicklung verbessern. Während in den nächsten Jahren durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen und mit der Aufhebung des Freibetrags für ältere Erwerbstätigkeit mehrere hundert Millionen eingespart werden, führt beispielsweise die Flexibilisierung des Rentenbezugszeitpunkts auf der anderen Seite wieder für Mehrausgaben. Für die Reform bezahlen müssen unter dem Strich alle, jedoch ist die Last nicht gleichmässig verteilt.
Der AHV-Zuschlag wird ab 2021 mit einem zusätzlichen AHV-Lohnabzug finanziert. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen je 0.15% ihrer Lohnsumme für die Rentenerhöhung. Im Weiteren ist eine Mehrwertsteuererhöhung von 0.3% geplant. Durch diese Einnahmequelle können die Reformvorschläge zumindest mittelfristig finanziert werden. Eine langfristige Sicherstellung der Renten bietet die Altersvorsorge 2020 nicht. Auch bei einer Annahme der Reform müssen weitere Anpassungen innerhalb kurzer Zeit angepackt werden.