Glossar

Im Glossar finden Sie Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus der Finanzplanung. Einfach und verständlich dargestellt. Mit meiner Tätigkeit möchte ich Sie ehrlich und unabhängig informieren und beraten. Ich verkaufe Ihnen keine Produkte. Mein Ziel ist es, Ihnen aufzuzeigen, wie Sie Ihre Finanzen optimieren können und in welchen Bereichen Sie dazu Potenzial haben.

Die aktuell aufgelisteten Wörter kommen aus den verschiedenen Themen, die ich in einer umfassenden Beratung abdecke. Das Glossar soll Ihnen helfen, die Bedeutung einzelner Fachbegriffe zu kennen und die teilweise komplexen Zusammenhänge in der Finanzwelt einfacher zu verstehen.

Fehlt Ihnen der eine oder andere Begriff aus der Finanzplanung in meinem Glossar? Kontaktieren Sie mich bitte! Ich bin bei Fragen gerne für Sie da und baue mein Glossar fortlaufend für Sie aus.

 

  • AHV-Reform (AHV 21)

    Es handelt sich dabei um einen weiteren Anlauf, die AHV den Gegebenheiten der heutigen Zeit anzupassen. Mit zahlreichen Massnahmen soll eine nachhaltige Finanzierbarkeit der AHV sichergestellt werden können.

    Das Rentenalter (neu «Referenzalter») der Frauen soll schrittweise um je 3 Monate auf 65 Jahre angehoben werden. Der Zeitpunkt des AHV-Bezuges kann neu zwischen Alter 62 und 70 frei gewählt werden. Dabei kann die Rente teilweise vorbezogen oder auch aufgeschoben werden. Zudem sieht die Reform «AHV 21» vor, dass AHV-Beiträge, die nach dem Erreichen des Referenzalters bezahlt werden, zu einer höhereren Altersrente führen können.

  • Beitragsprimat

    Bei Vorsorgeeinrichtungen im Beitragsprimat stehen die erhobenen Beiträge im Mittelpunkt. Basierend auf diesen werden die Leistungen wie Invaliden- oder Altersrente berechnet. Diese werden nicht wie im Leistungsprimat in Prozenten des versicherten Lohnes, sondern entsprechend der Höhe des angesparten Altersguthabens berechnet.

  • Benchmark

    Als Benchmark wird beispielsweise ein Index bezeichnet, der als Vergleichsgrösse für die Rendite dient. Für einen Schweizer Aktienfonds wird oftmals der SMI («Swiss Market Index») oder der SPI («Swiss Performance Index») als Vergleichsgrösse für die Performancebeurteilung beigezogen. Benchmark wird vielfach auch Referenzindex oder Vergleichsindex genannt.

  • Bezugsformen

    Das Altersguthaben kann bei Pensionierung grundsätzlich entweder in Rentenform oder als einmalige Kapitalzahlung bezogen werden. Während die Rentenzahlung lebenslänglich dauert, muss der Vermögensverzehr beim Kapitalbezug selbst organisiert und geplant werden. Die Wahl der für Sie richtigen Bezugsform oder allenfalls der optimale Mix zwischen den beiden ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Eine Beratung ist in vielen Fällen lohnenswert.

  • Diversifikation

    Verteilung der Anlagen auf eine Vielzahl von verschiedenen Einzeltiteln, Branchen, Ländern, und Währungen mit dem Ziel das Risiko zu reduzieren. Getreu dem Motto: Nicht alle Eier in den gleichen Korb legen. Durch eine überlegte Diversifikation kann ein Klumpenrisiko vermieden werden. Dies kann im Anlagebereich beispielsweise durch den Kauf eines Anlagefonds mit dutzenden oder hunderten von Einzeltiteln erfolgen.

  • Finanzbutler

    Der Finanzbutler ist eine Vertrauensperson bei vielen finanziellen Fragestellungen. Der Finanzfachmann stellt seine umfassenden Dienste dem Kunden, seinem Auftraggeber, gegen ein transparentes Honorar zur Verfügung. Die Beratung wird nach Stundenaufwand entschädigt. Auf Provisionen und Courtagen wird bewusst verzichtet. Die unabhängige, ehrliche und gesamtheitliche Beratung steht im Vordergrund – frei von jeglichen Interessenkonflikten.

  • Grenzsteuersatz

    Der Grenzsteuersatz drück aus wie hoch die Steuerbelastung ansteigt, wenn sich das Einkommen um einen bestimmten Betrag erhöht. Liegt der Grenzsteuersatz also beispielsweise bei 25%, dann erhöht sich die Steuerbelastung bei einem Einkommensanstieg von CHF 100 um CHF 25.

  • Honorarberatung

    Bei der Honorarberatung gilt: Honorar statt Provisionen. Die Beratung wird üblicherweise im Stundenaufwand entschädigt. Bei einer transparenten Honorarberatung werden sämtliche Provisionen offengelegt und dem Kunden als Auftraggeber zurückvergütet. Diese in der Schweiz noch wenig verbreitete Form der Beratung verhindert Interessenkonflikte und schafft Vertrauen.

  • Interessenkonflikt

    Dabei handelt es sich um einen Konflikt zwischen zwei einander entgegengesetzten Interessen. Je nach Art des Auftragsverhältnisses und der Zusammenarbeit stimmen die Interessen des Kunden nicht immer mit denjenigen des Beraters überein. Eine kostengünstige Lösung steht beispielsweise einem teuren und für den Berater ertragreicheren Produkt gegenüber. Eine transparente Honorarberatung kann diesem Problem entgegenwirken.

  • Kapitalleistungssteuer

    Kapitalleistungssteuern, oder auch Kapitalauszahlungssteuern genannt, werden beim Bezug von Vorsorgegeldern aus der Pensionskasse oder der Säule 3a fällig. Die Steuerbelastung ist unter anderem abhängig vom Auszahlungsbetrag und vom Steuerdomizil. Der Steuerfuss ist in den meisten Kantonen progressiv ausgestaltet. Umso höher die Kapitalzahlung, desto höher der Steuersatz respektive die Steuerbelastung. Verschiedene Bezüge von Vorsorgegeldern im gleichen Jahr werden kumuliert besteuert. Dank einer umsichtigen Planung und zeitlichen Staffelung der Bezüge können rasch einige tausend Franken Steuereinsparungen realisiert werden.

  • Klumpenrisiko

    Tritt auf, wenn sprichwörtlich beispielsweise alle Eier in den gleichen Korb gelegt werden. Anstelle von einer breiten Streuung der Risiken wird der Anlagebetrag nur in wenige, dafür anteilsmässig umso höher gewichtete Positionen investiert. Der resultierende Verlust bei einem Ausfall oder einer schwachen Kursentwicklung ist entsprechend höher.

  • Konkubinat

    Als Konkubinat wird eine «nicht-eheliche» Lebensgemeinschaft zweier Personen bezeichnet. Die gesetzlichen Rechten und Pflichten zwischen nicht verheirateten Partnern sind in der Schweiz noch kaum definiert. Sich mit der eigenen Vorsorge- und Nachlasssituation auseinanderzusetzen ist daher für Konkubinatspaare umso wichtiger.

  • Koordinationsabzug

    Der Koordinationsabzug ist der Lohnanteil, welcher in der beruflichen Vorsorge nicht versichert ist. Bei einem Vorsorgefall wird dieser Anteil grundsätzlich durch die 1. Säule, IV oder AHV, finanziert. Der versicherte Lohn im BVG-Obligatorium entspricht dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzuges. Die Höhe des Koordinationsabzuges hängt von der maximalen AHV-Rente ab und wird periodisch angepasst.

  • Leistungsprimat

    Bei Vorsorgeeinrichtungen im Leistungsprimat werden vorab die Leistungen, oftmals in Prozenten des versicherten Lohnes, festgelegt. Ausgehend davon werden dann die dafür notwendigen Beiträge berechnet. Umso höher die gewünschten Rentenzahlungen sind, desto höher fallen grundsätzlich auch die dazu notwendigen Lohnabzüge für die Finanzierung aus. In den vergangenen Jahren sind viele Pensionskassen vom Leistungs- in das Beitragsprimat gewechselt oder weisen eine Kombination der beiden Systeme auf.

  • Pensionierungsplanung

    Bei der Planung Ihrer Pensionierung kommen zahlreiche Fragen auf Sie zu. Viele wichtige Entscheidungen in diesem Zusammenhang haben Sie nur einmal zu treffen. Umso wichtiger, dass Sie diese basierend auf einer umfassenden, unabhängigen und individuellen Entscheidungsgrundlage fällen können. Nur wenn Sie Ihre Möglichkeiten und deren Auswirkungen kennen, können Sie sich für den für Sie richtigen Weg entscheiden. Insbesondere bei einer Pensionierungsplanung lohnt es sich, eine Honorarberatung in Anspruch zu nehmen.

  • Pensionierungs-Seminar

    Ich veranstalte regelmässig kostenlose Pensionierungs-Seminare. An diesen Veranstaltungen zeige ich Ihnen beispielsweise auf, welche Punkte bei einer Pensionierungsplanung im Besonderen zu berücksichtigen sind und welche Vor- und Nachteile die unterschiedlichen Bezugsformen beinhalten. Im Weiteren erfahren Sie, wie Sie im Zusammenhang mit Ihrer Erwerbsaufgabe Steuern sparen können und was hinsichtlich einer Eigenheimfinanzierung zu beachten ist. Sie erhalten an diesem Abend wichtige und umfassende Informationen rund um die Pensionierung.

    Stehen Sie kurz vor der Pensionierung oder möchten Sie frühzeitig die richtigen Weichen für die Erwerbsaufgabe stellen? Dann ist das kostenlose Pensionierungs-Seminar genau das richtige für Sie. Detailliertere Angaben zu den nächsten Seminaren erhalten Sie hier: Das Pensionierungs-Seminar

  • Umwandlungssatz

    Prozentsatz, mit welchem das vorhandene Altersguthaben in der Pensionskasse in eine lebenslängliche Rente umgewandelt wird. Für den BVG-Teil liegt dieser aktuell bei 6.8%. Die jährliche Rente beträgt somit CHF 6’800 pro CHF 100’000 Altersguthaben bei Pensionierung. Der Umwandlungssatz ist derzeit Gegenstand politischer Diskussionen im Schweizer Parlament anlässlich der Debatte rund um die Altersvorsorge 2020.

  • Vorsorgeauftrag

    Sie erleiden einen Unfall oder werden infolge einer schweren Erkrankung oder Altersschwäche urteilsunfähig, dann ist es oftmals vorbei mit der Selbstbestimmung. Wer Sie in einer solchen Situation vertreten und gewisse Angelegenheiten für Sie regeln soll, können Sie auf eine einfache Art und Weise in einem Vorsorgeauftrag bestimmen. Dadurch können Sie zudem oftmals vermeiden, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde («KESB») behördliche Massnahmen ergreift.

  • Wandelanleihen

    Mit einem Wandelrecht ausgestattete Obligation. Der Inhaber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Obligation zu einem definierten Zeitpunkt und zu einem im Voraus bestimmten Verhältnis in Aktien des betreffenden Unternehmens umzuwandeln.