Für Erwerbstätige, die kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, bringen die neuen Regelungen wesentliche Verbesserungen mit sich. Die Situation für ältere Versicherte ist heute völlig unbefriedigend. Die Betroffenen können, nachdem sie die Kündigung erhalten haben, ihre Altersvorsorge in den wenigsten Fällen noch weiterführen oder dann nur zu unattraktiven Konditionen. Dies soll sich nun ändern.
Wer nach Alter 58 aus der Pensionskasse ausscheidet, kann die Altersvorsorge nach Wunsch freiwillig weiterführen. Somit kann trotz Arbeitslosigkeit weiter Kapital in der 2. Säule angespart und zu einem späteren Zeitpunkt eine Altersrente beansprucht werden. Heute werden die Altersguthaben bei einer Kündigung vor der Pensionierung oftmals auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen, von welchem aber später kein Rentenbezug möglich ist.
Auch wenn dadurch der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess nicht einfacher wird, so ist es zumindest für den Arbeitnehmer eine hilfreiche Unterstützung in einer schwierigen Situation.