Für Personen, die über das ordentliche Rentenalter (65 Jahre für die Männer bzw. 64 Jahre für die Frauen) hinaus erwerbstätig sind, gilt derzeit ein AHV-Freibetrag von monatlich Fr. 1’400, respektive Fr. 16’800 pro Jahr. Nur für das darüber hinausgehende Lohneinkommen müssen AHV-Beiträge entrichtet werden. Diese Beiträge führen jedoch nicht zu einer höheren Altersrente, da sie […]