Abschaffung des Eigenmietwerts: Die kantonale Umsetzung nimmt Gestalt an

Nach der Volksabstimmung vom 28. September 2025 zur Abschaffung des Eigenmietwerts richtet sich der Fokus zunehmend auf die kantonale Umsetzung. Während die Reform auf Bundesebene beschlossen wurde, verfügen die Kantone bei verschiedenen steuerlichen Detailfragen über Gestaltungsspielräume.

Ein aktuelles Beispiel liefert der Kanton Schwyz. In einer Interpellationsantwort vom Mai 2026 äussert sich der Regierungsrat erstmals konkret zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben. Dabei spricht er sich dafür aus, bestehende Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, Rückbaukosten bei Ersatzneubauten sowie denkmalpflegerische Arbeiten auch nach dem Systemwechsel weiterzuführen.

Gleichzeitig lehnt der Regierungsrat die Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften ab und sieht derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für zusätzliche Kompensationsmassnahmen.

Die Stellungnahme verdeutlicht, dass die Kantone nun schrittweise Position beziehen und die Weichen für die praktische Umsetzung stellen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer wird deshalb entscheidend sein, die kantonalen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Viele Fragen zur künftigen Besteuerung von Wohneigentum werden nicht in Bern, sondern in den Kantonen beantwortet.

Fazit: Der Volksentscheid hat den Rahmen gesetzt. Jetzt läuft die Phase, in der die Kantone die konkrete Ausgestaltung der Reform festlegen. Die ersten Stellungnahmen zeigen bereits, in welche Richtung sich die zukünftige Wohneigentumsbesteuerung entwickeln könnte.