Die Steuern sind in diesen Wochen ein sehr präsentes Thema. Nicht nur, weil wir Steuerpflichtige die alljährliche Steuererklärung einzureichen haben, sondern auch weil unsere Meinung an der Abstimmungsurne gefragt war. Eine deutliche Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat sich Anfang März für das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ausgesprochen. Damit ist jedoch das letzte Wort über das zukünftige Steuersystem nicht gesprochen. Weshalb uns die Steuerthematik auch in den kommenden Wochen und Monaten beschäftigen wird und was es dabei hinsichtlich möglicher Steuersparmassnahmen zu berücksichtigen gilt, lesen Sie in dieser Ausgabe von Dreierlei.
Seit diesem Jahr sind erstmals Nachzahlungen in die Säule 3a möglich. Damit allfällige Lücken geschlossen werden können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Dies führt immer wieder zu Missverständnissen, weshalb ich nachfolgend detailliert auf die vom Bundesrat beschlossene Änderung eingehe und erläutere, wann es sich allenfalls lohnt, bewusst auf Einzahlungen in die Säule 3a zu verzichten.
Während Hypothekarkunden die tiefen Zinsen begrüssen, führen sie für konservative Anlegerinnen und Anleger zu grösseren Herausforderungen. Tiefe Zinsen bedeuten für sie tendenziell auch geringere Einnahmen. Was risikoaverse Anlegerinnen und Anleger im aktuellen Zinsumfeld besonders beachten müssen und weshalb sich hier nach wie vor oftmals die Interessen der Kunden auf der einen Seite und der Finanzinstitute auf der anderen Seite unterscheiden, erfahren Sie im dritten Artikel dieses Newsletters.
Dreierlei heisst die Publikation, die ich interessierten Lesern gerne zustelle. Damit informiere ich kurz und bündig über aktuelle Themen und gebe wertvolle Empfehlungen. Ich beschränke mich jeweils auf drei Themen – Dreierlei eben.
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Ausschnitt aus der Ausgabe Dreierlei – April 2026
Individualbesteuerung von Verheirateten – oder doch nicht?
Eine Mehrheit der Stimmberechtigten hat sich für das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ausgesprochen. Demnach werden in ein paar Jahren sämtliche verheiratete Steuerpflichtige eine eigene Steuererklärung ausfüllen und einreichen müssen. Es sei denn, die in den kommenden Monaten zur Abstimmung kommende Steuer-Initiative der Mitte-Partei, welche eine gemeinsame Veranlagung von Verheirateten vorsieht, findet ebenfalls Zuspruch von der Schweizer Stimmbevölkerung. Dann müssten wohl die politischen Instanzen oder im schlimmsten Fall die Gerichte darüber entscheiden, wie das zukünftige Steuergesetz konkret ausgestaltet wird.
Die Einführung der Individualbesteuerung hätte bei verheirateten Personen weitreichende Änderungen bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens und Vermögens zur Folge. Aus diesem Grund empfehle ich Verheirateten zu prüfen, welche Steuersparmassnahmen zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden sollen und ob sich solche voraussichtlich auch in Zukunft weiterhin lohnen werden. Während heute beispielsweise Einzahlungen in die Säule 3a und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse von Verheirateten auch für Personen mit kleinerem Arbeitspensum attraktiv sein können, fällt die Einschätzung unter Umständen nach Einführung der Individualbesteuerung ganz anders aus. Eine detaillierte Überprüfung der Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die persönliche Steuersituation empfehle ich erst dann vorzunehmen, wenn die Abstimmung über die Initiative der Mitte-Partei erfolgt ist und Klarheit besteht, welches Steuersystem in Zukunft für verheiratete Personen in der Schweiz gelten wird. Bei der Durchleuchtung Ihrer persönlichen Steuerplanung unterstütze ich Sie gerne.