Nachzahlungen in die Säule 3a werden möglich

Erwerbstätige können jährliche Einlagen in die gebundene Vorsorge Säule 3a tätigen und diese steuerlich in Abzug bringen. Aktuell beträgt der Maximalbetrag für Steuerpflichtige mit Pensionskasse CHF 7‘056. Für Personen ohne Pensionskasse sind 20% des Nettoeinkommens bis maximal CHF 35‘280 erlaubt. Diese Beiträge steigen übrigens per 1.1.2025 an.

Doch nicht nur die Maximalbeiträge ändern im kommenden Jahr. Neu wird es möglich sein, Nachzahlungen in die Säule 3a zu leisten. Wer in den letzten 10 Jahren die Voraussetzungen für die Einlage in die Säule 3a erfüllte, jedoch damals keine oder nicht die maximal mögliche Einzahlung machte, kann in Zukunft die so entstandenen Fehlbeträge nachzahlen. Es können jedoch nur Beitragslücken geschlossen werden, die ab dem 1.1.2025 entstehen.

Zusätzlich zum ordentlichen Betrag ist pro Jahr eine Nachzahlung in der Höhe des sogenannt „kleinen Beitrages“ (ab 2025 CHF 7‘258) erlaubt. Damit ein solcher Einkauf steuerlich akzeptiert wird, muss der im entsprechenden Jahr geltende Maximalbetrag ebenfalls einbezahlt werden. Zudem dürfen zu diesem Zeitpunkt aus Altersgründen noch keine Guthaben aus der Säule 3a bezogen worden sein.

Die Neuerungen bringen für die Vorsorgeeinrichtungen administrativer Mehraufwand mit sich. Neu müssen diese bei einer Übertragung der Gelder zu einem anderen Anbieter die Informationen über die in den vergangenen zehn Jahren getätigten Einzahlungen sowie die im entsprechenden Zeitraum geleisteten Nachzahlungen weiterleiten.

Unabhängig von der Einführung dieser Verordnungsänderung hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Sanierung der Bundesfinanzen eine Debatte rund um die Besteuerung der Kapitalbezüge aus der Altersvorsorge angestossen. Diese betreffen mitunter auch die Säule 3a. Ob der Bezug von Säule 3a-Guthaben in Zukunft wesentlich höher besteuert wird, wird die politische Auseinandersetzung in den kommenden Monaten zeigen.

Ich empfehle Ihnen, die politischen Diskussionen rund um die Besteuerung und auch die neue Möglichkeit der Nachzahlung in die Säule 3a in Ihre Finanzplanung einfliessen zu lassen. Bei Fragen zur Säule 3a und anderen Finanzplanungsthemen bin ich gerne für Sie da. Ehrlich, unabhängig und umfassend.