Der Bundesrat hat an seiner Sitzung Ende August 2024 beschlossen, die AHV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Somit werden die Renten per 1.1.2025 um 2.9% erhöht. Die minimale AHV-Rente liegt ab dem kommenden Jahr bei CHF 1’260 und die maximale Leistung bei CHF 2’520 pro Monat. Ehepaare kommen aufgrund der Plafonierung somit auf ein maximales jährliches AHV-Einkommen von CHF 45’360. Nach Inkrafttreten der 13. AHV-Rente ab dem Jahr 2026 steigt das Renteneinkommen dann entsprechend weiter an.
Gekoppelt an die Höhe der AHV-Rente ist unter anderem der Höchstabzug der Säule 3a. Dieser steigt per Anfang 2025 ebenfalls an. Neu beträgt der maximale Steuerabzug für Steuerpflichtige mit einer Pensionskasse CHF 7’258. Steuerpflichtige ohne 2. Säule dürfen 20% ihres Nettoerwerbseinkommens beziehungsweise maximal CHF 36’288 pro Jahr einzahlen.
Sollten Sie einen Dauerauftrag für die Einzahlung in die Säule 3a eingerichtet haben, dann passen Sie die entsprechenden Beträge nötigenfalls an. Nützen Sie die Gelegenheit, um Ihre persönliche Säule 3a zu analysieren. Vergleichen Sie die Kontoverzinsung mit den Konditionen anderer Banken. Schauen Sie sich die historische Rendite Ihrer Vorsorgevermögen an, wenn Sie diese allenfalls in Wertschriften angelegt haben und vergleichen Sie das Ergebnis mit einer identischen Anlagestrategie eines anderen Instituts. Und sollten Sie Ihre gebundene Selbstvorsorge über eine Vorsorgepolice aufbauen, dann checken Sie den aktuellen Bedarf der versicherten Risikoleistungen sowie die finanzielle Attraktivität der weiteren Prämienzahlungen.
Bei der Analyse und Fragen zu Ihrer Säule 3a bin ich gerne für Sie da. Wie gewohnt – unabhängig, ehrlich und zuverlässig.