Nach einigen Monaten im Corona-Modus, sind per Mitte Februar die meisten Einschränkungen wegen dem Virus weggefallen. Eine Normalisierung zeichnet sich ab. Für viele, die diese Pandemie persönlich nicht stark betroffen hat, werden die Monate seit Ausbruch des Virus Ende Februar 2020 mit der Zeit zunehmend in den Hintergrund rücken und in Vergessenheit geraten. Dennoch gilt es, genau für solche, allenfalls wiederkehrende Situationen, bereits heute das Nötige vorzukehren und in die Wege zu leiten. Was meine Empfehlungen diesbezüglich sind, verrate ich Ihnen in der aktuellen Ausgabe von Dreierlei.
Zudem erfahren Sie in diesem Dreierlei, was sich in der Geldanlage in jüngster Vergangenheit getan hat und auf was Sie, als Anlegerin oder Anleger, in der jetzigen Marktphase besonders achten sollten. Abschliessend gehe ich zudem auf die in den Medien viel beachtete Zinswende ein.
Dreierlei heisst die Publikation, die ich interessierten Lesern gerne zustelle. Damit informiere ich kurz und bündig über aktuelle Themen und gebe wertvolle Empfehlungen. Ich beschränke mich jeweils auf drei Themen – Dreierlei eben.
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Ausschnitt aus der Ausgabe Dreierlei – Februar 2022
Vorsorgen zahlt sich aus
Wir wissen es und dennoch rechnen wir nicht damit. Die gesundheitliche Situation kann sich innerhalb kürzester Zeit massiv verändern. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass oftmals Dinge anders kommen können, als wir erwarten. In solchen Situationen macht man sich vielleicht auch Gedanken, was einem persönlich wichtig ist. Solange wir selbst in der Lage sind, uns zu äussern und unseren Willen kundzutun, haben wir die Zügel in der eigenen Hand. Doch was passiert, wenn wir beispielsweise aufgrund eines medizinischen Vorfalls dazu nicht mehr selbst in der Lage sind? Und wer stellt sicher, dass meine Wünsche auch entsprechend berücksichtigt werden?
Mit der Revision des Erwachsenenschutzrechts wurde bereits im Jahr 2013 der Vorsorgeauftrag neu kreiert. In diesem Dokument können Sie eine oder mehrere vorsorgebeauftragten Personen bestimmen. Diese werden mit dem Mandat betraut, wenn Sie selbst urteilsunfähig sind. Durch einen Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass die wichtigen Bezugspersonen in einer solchen Situation stellvertretend für Sie entscheiden und notwendige Schritte veranlassen können. Der Einfluss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB wird dadurch vermindert.
Während in einem Vorsorgeauftrag verschiedene Lebensbereiche wie die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr geregelt werden, deckt die Patientenverfügung hauptsächlich den medizinischen Teil ab. Wünschen Sie lebensverlängernde Massnahmen oder sind Sie für oder gegen eine Organspende? Diese Fragen klären Sie beispielsweise mit einer Patientenverfügung. Im Weiteren gibt dieses wichtige Papier vor allem auch unverheirateten Paaren die Möglichkeit, Auskünfte zu erhalten und den Lebenspartner bei einem Notfall im Spital zu besuchen.
Ob verheiratet, im Konkubinat oder alleinstehend und ob älter oder jünger, ich empfehle allen, sich mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrages und einer Patientenverfügung auseinanderzusetzen. Im Endeffekt erstellen Sie eine solche Verfügung nicht primär für sich selbst, sondern für die Ihnen nahestehenden Personen, die in einer solchen Situation für Sie entscheiden müssen. Detailliertere Informationen zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung, wie beispielsweise die rechtlichen Anforderungen an die rechtsgültige Erstellung oder die Aufbewahrung, finden Sie auf meinem Merkblatt auf meiner Webseite.