Seit dem 1. Januar 2020 ist das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG in Kraft. Das Gesetz enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen. Auch die Dönni Finanzbutler GmbH untersteht als unabhängiger und wirtschaftlich selbstständige Unternehmung dem Finanzdienstleistungsgesetz.
Die neuen Vorgaben sehen vor, dass sich die Finanzberater in ein Beraterregister eintragen müssen. Voraussetzung für die Eintragung sind ausreichende Kenntnisse über die Verhaltensregeln nach dem Finanzdienstleistungsgesetz, das für die Tätigkeit notwendige Fachwissen, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und der Anschluss an einer Ombudsstelle. Mit der Einführung des FIDLEG wird das Ziel verfolgt, die Anleger besser zu schützen und deren Interessen zu wahren.
Das Gesetz auferlegt den Finanzdienstleistern eine Informationspflicht. Ich habe die wichtigsten Punkte für Sie in einer Kundeninformation zum Finanzdienstleistungsgesetz für Sie zusammengefasst.