Säule 3a: Beträge bleiben 2022 unverändert

Die Maximalbeträge für die Einzahlung in die private Altersvorsorge bleiben im kommenden Jahr unverändert. Steuerpflichtige mit Anschluss an einer Pensionskasse können auch im neuen Jahr maximal Fr. 6’883 einzahlen. Erwerbstätige ohne 2. Säule können maximal 20% des Nettoerwerbseinkommens bis maximal Fr. 34’416 einzahlen.

Unverändert bleibt auch meine Empfehlung, das Sparen und Versichern zu trennen. Ich rate aktuell, die Säule 3a grundsätzlich bei einer Bank oder je nach Bedürfnis bei einem Onlineanbieter von Wertpapiersparen abzuwickeln. Weitere lesenswerte Informationen zu diesem Thema finden Sie auf meinem Merkblatt: «Säule 3a – Altersvorsorge und Steuerersparnis in einem»