Säule 3a: Neue Maximalbeträge ab 1.1.2021

Mit dem neuen Jahr treten jeweils auch eine Vielzahl Neuerungen in Kraft. So sind auch in unserem 3-Säulen-System per 1.1.2021 einige Anpassungen gemacht worden. Der Maximalbetrag für die Einzahlung in die Säule 3a beläuft sich neu auf CHF 6’883. Ohne Anschluss an einer Pensionskasse beträgt der maximal erlaubte Einzahlungsbetrag 20% des Nettoerwerbseinkommens, jedoch höchstens CHF 34’416 im Jahr. Wer die Einlagen mittels periodischem Dauerauftrag tätigt, sollte nun also den entsprechenden Betrag erhöhen.

Unverändert im Bereich der Säule 3a bleibt jedoch meine Empfehlung, die gebundene Altersvorsorge derzeit grundsätzlich über eine Bank (Vorsorgekonto und/oder Wertschriftensparen) und nicht über eine Versicherung (Lebensversicherung) aufzubauen. Die Gründe für meine unabhängige Empfehlung sowie einige interessante Informationen über die freiwillige Altersvorsorge finden Sie auf meinem Merkblatt «Säule 3a – Altersvorsorge und Steuerersparnis in einem».