Altersvorsorge 2020: Flexibilisierung AHV-Rentenbezug

Stand heute können AHV-Altersrenten zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter abgerufen werden. Frauen erhalten somit ihre Altersrente frühestens mit Alter 62 und Männer mit Alter 63. Dabei kann nur die gesamte Rente vorbezogen werden. Ein Teilbezug ist heute noch nicht möglich. Die Rente wird bei einem Vorbezug gekürzt. Die lebenslängliche Kürzung beträgt 6.8% bei Bezug ein Jahr früher, beziehungsweise 13.6%, wenn die Rente zwei Jahre vorher abgerufen wird. Zudem kann die Rente um maximal 5 Jahre aufgeschoben werden. Umso länger mit dem Bezug der Rente gewartet wird, desto höher ist der Zuschlag.

Die Reform sieht flexible Bezugsmöglichkeiten für alle im Alter zwischen 62 und 70 Jahren vor. Zudem wird es möglich sein, nur eine Teilrente zu beziehen. Im Zuge der Reform werden die Kürzungssätze sowie auch die Aufschubszuschläge gesenkt. Dadurch wird es in Zukunft im Vergleich zu heute finanziell attraktiver werden, die Rente vor dem Referenzalter zu beziehen. Die zunehmende Flexibilisierung bringt zudem den Vorteil, dass jeder die Rente zu dem für ihn passenden Zeitpunkt abrufen kann.

Vorbezug         Kürzung heute                  Kürzung neu

1 Jahr                6.8%                                    4.1%

2 Jahre             13.6%                                 7.9%

3 Jahre             nicht möglich                    11.4%