Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist das Anheben des ordentlichen Rentenalters der Frauen. Dieses wird um 1 Jahr auf neu 65 Jahre erhöht. Im Zuge der Reform wird auch der Begriff Rentenalter durch Referenzalter ersetzt. Das Referenzalter beträgt somit bei einer Zustimmung zur Reform für beide Geschlechter 65 Jahre.
Bereits per 1.1.2018 würde das Referenzalter der Frauen schrittweise angepasst werden. Die ordentliche Pensionierung der Frauen sieht anschliessend wie folgt aus:
Jahr Jahrgang Referenzalter Frau
2018 1954 64 Jahre und 3 Monate
2019 1955 64 Jahre und 6 Monate
2020 1956 64 Jahre und 9 Monate
2021 1957 65 Jahre
Nicht nur das ordentliche Pensionierungsalter der Frauen soll erhöht werden, sondern auch der frühestmögliche Pensionierungszeitpunkt. Bisher hat das Gesetz eine Frühpensionierung ab Alter 58 vorgesehen. Neu sind solche grundsätzlich erst ab 62 Jahren erlaubt. Den einzelnen Pensionskassen steht es jedoch frei, Pensionierungen bereits ab dem Erreichen des 60. Altersjahres zu ermöglichen.