In den Zeitungen, am Radio und in den Nachrichten im Fernsehen wird zunehmend über unsere Altersvorsorge berichtet. Im Frühling hat das Parlament nach monatelangen Debatten eine Reform verabschiedet, über welche nun am 24. September 2017 abgestimmt wird.
Die AHV und die Pensionskassen sollen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und die Renten langfristig gesichert werden. Doch was heisst das konkret und welche Auswirkungen sind zu erwarten? Klar ist: Die Änderungen betreffen alle und werden auch für alle spürbar sein.
Der Name «Altersvorsorge 2020» ist etwas irreführend. Bei einer Annahme durch das Schweizer Stimmvolk werden die Gesetzesanpassungen nämlich bereits ab dem Januar 2018 schrittweise umgesetzt.
Während den kommenden Wochen berichte ich an dieser Stelle regelmässig über die Auswirkungen der Reform «Altersvorsorge 2020» und informiere dabei über folgende Themen:
- Ausgangslage und Ziele
- Anhebung Rentenalter
- Flexibilisierung AHV-Rentenbezug
- Erhöhung AHV-Renten
- Wegfall AHV-Freibetrag ab 65 Jahren
- Schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes
- Erhöhung Sparbeitrag in Pensionskasse
- Verbesserung Vorsorgesituation für Angestellte mit tiefem Einkommen und mit Teilzeitpensum
- Weiterführung Pensionskasse bei Kündigung nach Alter 58
- Finanzierung der vorgeschlagenen Reform