Unsere Altersvorsorge basiert auf drei Säulen: Der staatlichen Vorsorge AHV, der Pensionskasse als berufliche Vorsorge sowie der dritten Säule als freiwilligen Altersvorsorge. Die Bundesverfassung sieht vor, dass mit den beiden Renten aus der AHV und der Pensionskasse (1. und 2. Säule) der gewohnte Lebensstandard in angemessener Weise finanziert werden kann. In Anbetracht des zunehmenden Leistungsabbaus in der zweiten Säule, ist dieses Vorhaben in der Praxis immer schwieriger zu bewerkstelligen. Während sich die Form der Erwerbstätigkeit sowie die Gesellschaft selbst in den vergangenen Jahrzenten stetig entwickelt hat, ist das Vorsorgesystem zwischenzeitlich kaum an diese neuen Gegebenheiten angepasst worden.
Die Reform der Altersvorsorge 2020 hat das Ziel, die AHV und die Pensionskassen der aktuellen Situation und auf die Bedürfnisse der Menschen anzupassen.
Aktuelle Gegebenheiten machen eine Reform notwendig:
- Steigende Lebenserwartung führt zu höheren Rentenleistungen aus der AHV und der Pensionskasse
- Derzeitiges Tiefzinsumfeld sorgt mittel- bis langfristig zu tieferen Erträgen
- Zu hohe Rentenversprechen an Neurentner sorgen für Umlagerung von Pensionskassengeldern von Jungen zur älteren Generation
Bedürfnisse der Menschen machen eine Reform notwendig:
- Sicherstellen der Renten aus AHV und Pensionskasse, damit angemessene Lebenshaltungskosten finanziert werden können
- Verbesserung der Vorsorgesituation für Teilzeitbeschäftigte und Angestellte mit tiefem Einkommen durch Ansparen eines höheren Altersguthabens
- Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionskasse bei Job-Verlust kurz vor der Pensionierung
Die ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene Reform hätte zu einer deutlichen Reduktion der AHV-Finanzierungslücke geführt. Die Vorlage wurde jedoch durch das Parlament in verschiedenen Bereichen wesentlich verändert. Die dadurch beschlossenen Massnahmen haben die geplanten Einsparungen zu einem grossen Teil wieder rückgängig gemacht. Wie Zahlen des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigen, wird sich das finanzielle Bild bis ins Jahr 2030 bei einer Annahme der vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen aber trotzdem verbessern. Auch die Grossbank UBS kommt in ihrer Studie zum Schluss, dass die Reform in die richtige Richtung geht, wenn auch nur mit kleinen Schritten.
Bei der Analyse dieser Reform zeigt sich, dass die Sanierungslast vor allem die jüngeren Generationen tragen. Durch verschiedene, in der Folge beschriebenen Gegenmassnahmen, wie zum Beispiel der Flexibilisierung des Koordinationsabzuges oder der Erhöhung des Sparbeitrages in der Pensionskasse, soll es jungen Erwerbstätigen gelingen, die Renteneinbussen über die verbleibenden Jahrzehnte ausgleichen zu können. Doch auch die heutige Situation ist aus Sicht der Jungen nicht zufriedenstellend. Die (zu) hohen Rentenversprechen an die jetzigen Pensionäre führen dazu, dass jährlich mehrere hundert Millionen Franken Pensionskassengelder von der jüngeren Generation an die Ältere umgelagert wird. Durch die geplante Senkung des Rentenumwandlungssatzes würde sich diese inakzeptable Situation mittelfristig ändern.
Im nächsten Kapital erfahren Sie, weshalb das AHV-Rentenalter der Frauen angehoben wird und welche Auswirkungen die Reform auch auf Erwerbstätige haben wird, die in den nächsten Jahren eine frühzeitige Pensionierung anstreben.