Sie erleiden einen Unfall oder werden infolge einer schweren Erkrankung urteilsunfähig, dann ist es oftmals vorbei mit der Selbstbestimmung. Auch Demenz und Altersschwäche können zum Verlust der Selbständigkeit führen. In einem solchen Fall sind Sie auf die Hilfe von Dritten angewiesen.
Wer Sie dannzumal vertreten und gewisse Angelegenheiten für Sie regeln soll, können Sie auf eine einfache Art und Weise in einem Vorsorgeauftrag bestimmen. Dadurch können Sie zudem eine Beistandschaft durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vermeiden. Eine permanente Aufsicht durch die Behörde unterbleibt.
Wichtige Informationen zum Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung