Viele Paare entscheiden sich nicht mehr für den klassischen Weg der Heirat, sondern möchten ohne Trauschein gemeinsam alt werden. Trotzdem ist heute das Konkubinat rechtlich weitgehend ungeregelt. Unser Vorsorgesystem sowie auch das Steuer- und Erbrecht sind nicht auf diese Form der Partnerschaft ausgerichtet. Während Ehepartner im Vorsorgefall
einen gesetzlichen Schutz geniessen, gehen Konkubinatspartner häufig leer aus. Das Konkubinat ist in der Schweiz bedeutend schlechter gestellt als die Ehe. Der gesetzliche Schutz fehlt vielerorts. Dementsprechend ist es umso wichtiger, dass die in der Zwischenzeit geschaffenen Möglichkeiten
der gegenseitigen Absicherung genutzt werden. Ohne Trauschein ist die eigene sorgfältige Planung umso wichtiger.
Wichtige Informationen über das Konkubinat